Ausschreibung MTB-Lausitz-Cup-2018
Die Lausitzer – MTB - Serie 2018 ist eine Mountainbike - Rennserie in Organisation
der veranstaltenden Vereine.
Jeder Teilnehmer startet auf seine eigene Gefahr und Rechnung.
1. Regelwerk
Für den MTB-Lausitz–Cup-2018 gelten die Bestimmungen der WB MTB
04/2017 des BDR und die unten dargestellten Sonderbestimmungen.
2. Teilnahme
Teilnahmeberechtigt ist jeder männliche und weibliche Teilnehmer mit und ohne
Lizenz. Startberechtigt sind alle Fahrer, gemäß Ihrer Startklasse, die gesundheitlich
in der Lage sind, die ausgeschriebenen Strecken zu absolvieren.
3. Technische Bestimmungen
Es sind in allen Klassen nur Mountainbikes mit einer mindesten 1,5" = 3,81cm Reifenbreite
erlaubt. Es besteht grundlegend die Helmpflicht.
4. Termine
1. Lauf 28.10.2018 Bärenbrücker Höhe Teichlandradler
2. Lauf 03.11.2018 Tauer (Richtung Jänschwalde) RSV Peitz
3. Lauf 11.11.2018 Rund um den Madlower Badesee RK Endspurt 09 Cottbus
4. Lauf 01.12.2018 MSV Diehloer Berge e. V.
5. Lauf 09.12.2018 Rund um den Branitzer Badesee RSC Cottbus
6. Lauf 19.01.2018 Deulowitzer See (RSV Peitz)
7. Lauf offen Groß Jamno Forst PSV Forst
5. Klasseneinteilung/Startklassen
Klasse 1 Herren bis 1978 usw.
Klasse 2 Masters II Geburtsjahre 1978-1969
Klasse 3 Masters III 1968-1959
Klasse 4 Masters IV 1958 u. älter
Klasse 5 Lizenzklasse
Kinderklassen
Altersklasse Schüler U 11 Crosslauf / MTB Fahren
Altersklasse Schüler U 13 MTB-Fahren 15 min
Altersklasse Schüler U 15 MTB-Fahren 20 min
6. Wertungen
Bei allen Läufen gilt für alle Startklassen die Tageswertung der ersten 3 Platzierten.
Eine Gesamtwertung für alle Läufe wird nicht durchgeführt.
7. Meldungen / Startnummern
Meldungen sind für alle Läufe auch am Wettkampftag bis 1 Stunde vor dem
Start möglich.
Jeder Teilnehmer erhält seine persönliche Startnummer (Lenkerstartnummer),
von den jeweiligen Veranstalter und hat diese nach Veranstaltungslauf wieder abzugeben.
8. Startgebühren
Für die einzelnen Läufe gelten folgende Startgebühren: Klasse 1 bis 5 jeweils 5,00 EUR
Schüler sind vom Startgeld befreit.
9. Ehrungen -Tageswertungen
Die Ehrungen und Preise der einzelnen Läufe obliegen der Verantwortung des
örtlichen Veranstalters.
10. Haftungsverzicht
Jeder Teilnehmer startet auf seine eigene Gefahr und Rechnung. Minderjährige
Teilnehmer/innen ohne Lizenz müssen eine Einverständniserklärung eines
Erziehungsberechtigten vorlegen.
Ausrüstung - Allgemeine Bestimmungen
(1) Das Radmaterial muss in einem voll funktionsfähigen und einwandfreien Zustand
an den Start gebracht werden. Hierfür ist der Fahrer selbst verantwortlich.
Ausschreibungen und Ergebnisse unter: www.mtb-lausitz.de
Haftungsausschluss
Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigenes Risiko.Der Veranstalter sowie alle anderen Beteiligten schließen jegliche Haftung aus. Jeder Fahrer haftet selbst für die von ihm verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Fahrer verzichten mit ihrer Anmeldung auf das rechtliche Vorgehen gegen die Veranstalter, den Ausrichter, das Gremium der Kommissare, deren Beauftragte, Sportwarte, Helfer, Behörden, Grundstücksbesitzer, Sponsoren, Zuschauer sowie jegliche anderen Personen, die mit der Veranstaltung und deren Organisation in Verbindung stehen. In keinem Fall erfolgt eine Haftungsübernahme durch den Veranstalter bzw. des Ausrichtenden auch nicht, wenn Mängel an Sportgeräten und Schutzkleidung von Veranstalterseite nicht erkannt werden und der Fahrer trotzdem am Rennen teilnimmt.
Recht am eigenen Bild
Da es sich bei Sportveranstaltungen um öffentliche Veranstaltungen handelt, ist eine öffentliche Berichterstattung in Wort und Bild wahrscheinlich. In diesem Fall gilt das "Recht am eigenen Bild" nicht. Dieses ist geregelt in den §§ 22 und 23 KUG. In diesem Sinne gilt folgende Festlegung: Mit der Wettkampfaufnahme erklären sich die Teilnehmer mit der Berichterstattung in Wort und Bild einverstanden, das schließt auch eine weiterführende redaktionelle und werbliche Nutzung durch den Veranstalter/Ausrichter ein.
Änderungsklausel
Veranstalter und Ausrichter behalten sich Programm- und Organisationsveränderungen vor, sowie das Recht, eine oder mehrere Rennen abzusagen. Schadenersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.